Kommunalwahl 2021

Kommunalwahl am 14. März 2021

Wahlergebnisse 

Übersicht der Wahlergebnisse der Kommunalwahl

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Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 werden die Vertreterinnen und Vertreter für zwei städtische Gremien gewählt: für die Stadtverordnetenversammlung und für jeden der 16 Stadtteile incl. Schlitz, Kernstadt, die Mitglieder des Ortsbeirates. Ebenfalls wird der Kreistag des Vogelsbergkreises gewählt.

Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Schlitz 31 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie zwischen fünf und 9 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates (abhängig von der Einwohnerzahl). Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Briefwahl

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schlitz haben die Möglichkeit, ab sofort Briefwahlunterlagen oder einen Wahlschein zu beantragen.

  • Briefwahlunterlagen -Wahlbenachrichtigung-

    Auf der Wahlbenachrichtigung, die auf dem Postweg bis zum 21. Februar 2021 zugestellt sein muss, ist ein entsprechendes Formular bereits abgedruckt. Ebenfalls ist eine formlose schriftliche Beantragung möglich: postalisch oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familiennamen, Vornamen, den Tag der Geburt und seine Wohnanschrift angeben.

  • Online-Beantragung

    Hier können Sie direkt online die Briefwahlunterlagen beantragen:

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

  • Wahl im Wahlamt /persönliche Mitnahme

    Briefwahlunterlagen kann man auch persönlich direkt beim Wahlamt der Stadt Schlitz unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises beantragen. Vor Ort besteht direkt die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, Wahlkabine und –urne stehen dafür bereit.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht.  Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

  • Anschrift Wahlamt

    Magistrat der Stadt Schlitz - Wahlamt-

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    +49 06642 970-0

    +49 06642 970-48

    Es wird im Zuge der „Corona-Pandemie“ darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Rathaus zur Beantragung der Briefwahl gewährleistet ist. Wir bitten darum, den Haupteingang zu benutzen und zu klingeln. Beim Betreten des Rathauses gilt, eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske / FFP2-Maske) zu tragen. Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen, so dass wir hier bereits um Verständnis bitten. Auf die Möglichkeiten der kontaktarmen Briefwahlbeantragung haben wird bereits hingewiesen. Wir wären dankbar, wenn Sie diese Möglichkeiten aus Gründen des Infektionsschutzes nutzen würden, sind jedoch auch persönlich für Sie da.

  • Antragsfrist und Versand

    Der Antrag von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
    Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Schlitz vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.

  • Welche Unterlagen bekomme ich?

    Briefwählerinnen und -wählern werden auf ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder zugeschickt:

    • einen Wahlschein
    • amtliche Stimmzettel (je nach Wahlrecht)
    • amtliche Stimmzettelumschläge
    • ein roter amtlicher Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen kostenfrei zurücksenden können
    • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert

    Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.

Presse / bekanntmachungen

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Rathaus geschlossen

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Wahlbekanntmachung

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Zugelassene Wahlvorschläge Stadtverordnetenversammlung 

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Zugelassene Wahlvorschläge Ortsbeiratswahlen

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Einreichung von Wahlvorschlägen - Berichtigung Anzahl Unterstützungsunterschriften

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Einreichung von Wahlvorschlägen 

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