Bis spätestens 07. Okt. 2018 werden alle Wahlberechtigten per Post eine Benachrichtigung erhalten, die einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beinhaltet.
Mit diesem Benachrichtigungsschreiben erhalten Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Neu ist seit der letzten Wahl, dass man via Smartphone mit Scannen des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben direkt zum Onlinewahlschein gelangt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
ZUM WAHLSCHEINANTRAG:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6535015
Sollten Sie kein Wahlbenachrichtigungsschreiben bis zum 07. Okt. 2018 erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Frau Stein
06642-970/30