In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Einwendungen eines Nachbarn, der sich durch vermeintlichen Veranstaltungslärm gestört fühlt. Das hatte schon dazu geführt, dass Nutzer des Hauses strenge Auflagen einhalten mussten, wie rechtzeitiges Schließen der Fenster und Runterfahren der Musik auf Zimmerlautstärke. Es wurden abschließbare Fenster angebracht und die Terrassentür durfte nicht mehr geöffnet werden.
Trotz all dieser Maßnahmen ist die Angelegenheit gerichtsanhängig. Mit der Anbringung der Schallschutzwand kommt die Stadt dem Beschwerde führenden Nachbarn ein weiteres Stück entgegen, in der Hoffnung, die Angelegenheit befrieden zu können. Die Schallschutzwand hat rund 13.000€ gekostet.