Der Magistrat der Stadt Schlitz und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss haben den am Montag tagenden Stadtverordneten empfohlen, gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom 12.01.2018, wegen Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung, Revision einzulegen.
Dies teilt Bürgermeister Hans-Jürgen Schäfer mit, der davon ausgeht, dass die Stadtverordneten am Montag auch einen entsprechenden Beschluss fassen werden.
Die Stadt Schlitz hat bekanntlich gegen den zwangsweisen Erlass einer Straßenbeitragssatzung geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel verloren.
Allerdings wurde ausdrücklich die Revision zugelassen.
In dem der Hessische Verwaltungsgerichtshof, so Bürgermeister Schäfer, auf den Antrag der Stadt hin, die Revision an das Bundesverwaltungsgericht, wegen grundsätzlicher Bedeutung, zugelassen hat, hat es die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung letztendlich geteilt – jedenfalls nicht für unberechtigt oder gar rechtsirrsinnig angesehen.
Mit der Zulassung der Revision habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof eigentlich auch den Weg aufgezeigt, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren zu suchen.
Offenbar sei der Hessische Verwaltungsgerichtshof bei seiner Entscheidung Revision zuzulassen davon ausgegangen, dass dieser auch Erfolg haben könne.
Bürgermeister Schäfer begrüßt ausdrücklich, dass auch im politischen Bereich Bewegung in die Diskussion um Straßenanliegerbeiträge gekommen ist.
So beschäftige sich der Hessische Landtag mit einem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke, wo es jeweils um die Aufhebung des Erhebungszwanges von Straßenbeiträgen gehe.
Er selbst sei zu einer mündlichen Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtages, die am Donnerstag, dem 12. April 2018 stattfindet, eingeladen worden.
23. Februar 2018 von Kevin Becker