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Wespennest entfernen: Feuerwehr ist nicht immer zuständig!


Der Grund dafür ist denkbar einfach: Die Feuerwehr kümmert sich primär um Dinge, welche die reibungslose Funktion der Gesellschaft gefährden und die Entfernung eines nur leidlich störenden Wespennests gehört gemeinhin nicht dazu. 

Damit die Feuerwehr ausrückt, müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Eine konkrete Gefahr besteht: Darunter fällt die Anwesenheit von kleinen Kindern, Allergikern und eingeschränkt   beweglichen kranken oder älteren Menschen. Die Beurteilung der Gefahrenlage obliegt dem Einsatzleiter der   Feuerwehr. 
  • Die Zeit drängt: Wer ein Wespennest durch die Feuerwehr entfernen lassen möchte, muss triftige Gründe dafür angeben, warum das Nest so schnell wie möglich entfernt werden muss – und warum es nicht möglich ist, einen Kammerjäger einzuschalten. 
  • Es ist keine Selbsthilfe möglich: Damit ist gemeint, dass das Wespennest nicht gemieden, abgesperrt oder anderweitig umgangen werden kann. Doch das ist in den meisten Fällen problemlos möglich, sodass die Feuerwehr ein Wespennest nur dann entfernen wird, wenn es sich um einen wirklich schlimmen Fall handelt. Darunter zählen auch Räume die durchaus nicht zwingend genutzt werden müssen. Es muss an dieser Stelle wiederholt werden: Wer die Feuerwehr verständigt, um ein Wespennest zu entfernen, wird in der Regel an einen Kammerjäger weiterverwiesen. Da ein Wespennest ja nicht in Sekunden entsteht, ist ein zeitkritischer Einsatz der Feuerwehr im Regelfall auch nicht erforderlich. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Stadtbrandinspektor der Stadt Schlitz 

Frank Göbel