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Meldung bei Änderungen der versiegelten Flächen


Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 besteht die Abwassergebühr nun aus zwei Bestandteilen. Ein Bestandteil ist die Schmutzwassergebühr, die anhand des Frischwassermaßstabes über den Wasserzähler gemessen wird.

Der zweite Bestandteil ist die Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Wir möchten kurz vor der Jahresverbrauchsabrechnung noch einmal darauf hinweisen, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksfläche unverzüglich bei den Stadtwerken Schlitz bekanntzugeben.

Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Stadtwerke Schlitz unter der Telefonnummer 06642/970-44 gerne zur Verfügung.