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Beantragung der "Soforthilfe für gemeinnützige Vereine" ist ab dem 01.05. möglich!


Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

Alle Informationen, welche Mittel wo beantragt werden können, sowie die entsprechenden Antragsformulare & Kontaktinformationen finden Sie unter:

Info-Seite des Landes Hessen "Soforthilfe für gemeinnützige Vereine"