Satzungsänderung der Eichhof-Stiftung Lauterbach
Beim Übergang der Stiftung Hospital Schlitzerland in die heutige Eichhof-Stiftung Lauterbach im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass der jeweilige Bürgermeister der Stadt Schlitz oder eine von ihm benannte Person, Mitglied des Stiftungsrates der Eichhof-Stiftung Lauterbach ist.
Dieses Entsendungsrecht war Bedingung für den Übergang der Stiftung Hospital Schlitzerland in die heutige Eichhof-Stiftung Lauterbach und ist auch uneingeschränkt in die Satzung der Eichhof-Stiftung aufgenommen worden.
In der seitherigen Satzung der Eichhof-Stiftung war in § 6 „Organe der Stiftung“ unter anderem Folgendes festgelegt:
Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stiftung Hospital Schlitzerland bzw. der Stadt Schlitz und der Eichhof-Stiftung vom 14.09.2005 bzw. 12.12.2005 hat die Stadt Schlitz das Recht, ihren jeweiligen Bürgermeister oder einen anderen von ihr benannten Vertreter zeitlich unbefristet als stimmberechtigtes Mitglied in den Stiftungsrat zu entsenden.
Der Stiftungsrat der Eichhof-Stiftung Lauterbach hat jetzt in seiner Sitzung am 30.06.2020 den § 6 Ziffer 3 geändert und er erhält folgende neue Fassung:
„Dem Stiftungsrat soll außerdem ein Bürger der Stadt Schlitz angehören, solange die Eichhof-Stiftung Lauterbach unmittelbar oder mittelbar in Schlitz eine Einrichtung betreibt. Der Magistrat der Stadt Schlitz kann einen Kandidaten für die Wahl in den Stiftungsrat vorschlagen, unbeschadet der Möglichkeit der Mitglieder des Stiftungsrats, andere Kandidaten zu benennen.“
Mit diesem neuen Passus verliert die Stadt Schlitz ihr Entsenderecht.
Die Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen hat zwischenzeitlich der Änderung der Satzung zugestimmt. Hier sind jedoch die seitens der Stadt Schlitz vorgelegten Begründungen, welche gegen die Satzungsänderung sprechen, nicht gewürdigt worden.
Der Magistrat wird hier noch tätig, um die Gründe für die Entscheidung seitens der Stiftungsaufsicht zu erfahren.
Aus Sicht des Magistrats der Stadt Schlitz, ist der § 6 der alten Satzung rechtssicher und jedwede Änderung an dieser vertraglichen Regelung wird von der Stadt Schlitz nicht akzeptiert.
Der Magistrat wird rechtliche Schritte zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einleiten.
Aus Sicht des Magistrats der Stadt Schlitz hätte es keinerlei Änderungen des § 6 der Satzung der Eichhof-Stiftung geben müssen, da auch der Stiftungsrat mit dieser Regelung sehr gut umgehen und mit dem Bürgermeister der Stadt Schlitz, oder einer von ihm benannten Person, gemeinsam vernünftige Entscheidungen zum Wohle der Eichhof-Stiftung treffen kann.
Magistrat der Stadt Schlitz