Aufgrund der ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 geltenden Neuregelungen durch die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen möchten wir auf die Einschränkungen zur Erreichbarkeit der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Schlitz hinweisen. Die Stadtverwaltung Schlitz und das Kundenzentrum der Stadtwerke Schlitz sind wie seither grundsätzlich für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht zugänglich.
Die Sachbearbeiter*innen sind für die Bürger*innen von Schlitz nach wie vor telefonisch und per E-Mail zu den allgemeinen Dienstzeiten erreichbar. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch unter der Rufnummer 06642 970-0 oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter*innen sind auf den Internetseiten www.schlitz.de / www.stadtwerke-schlitz.de abrufbar.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass auch das Bürgerbüro grundsätzlich für Anliegen der Bürger*innen unter den Rufnummern 06642 970-32 / 970-33 / 970-36 erreichbar bleibt (zeitweise jedoch Schaltung eines Anrufbeantworters). Vor-Ort-Termine, die ebenfalls nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich sind, sollten jedoch im Sinne der bestehenden Kontaktbeschränkungen auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden.
Diese Terminvereinbarungen sind zur Steuerung des Publikumsverkehrs unerlässlich. Auch für die Zulassungsstelle gilt, dass Termine nur nach vorheriger Terminabstimmung wahrgenommen werden können.
Zusammenfassend gelten für den Besuch im Rathaus folgende Regelungen:
- Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
- Anliegen sind vorrangig telefonisch oder per E-Mail zu klären
- Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich
- Bürger*innen mit Krankheitssymptomen für COVID-19 (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) sollten keine Termine vereinbaren bzw. vereinbarte Termine absagen
- Der Zugang zum Rathaus erfolgt über den Haupteingang (bitte klingeln)
- Die Bürger*innen werden von den jeweiligen Sachbearbeiter*innen an der Zentrale abgeholt und dürfen sich nicht alleine im Rathaus bewegen
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt einzuhalten.
- Im Rathaus besteht eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht,
- Zahlungen nach Möglichkeit bargeldlos
Hinweis zu Offenlegungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren:
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Offenlegungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren die Einsichtnahme unter Beachtung der bestehenden Regelungen und Verordnungen des Landes Hessen ermöglicht wird. Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen, so dass eine telefonische vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen ist. Während der Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden, um die Einsichtnahme zu gestatten. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird verwiesen.
Die Außenstellen Bauhof, E-Werk, Wasserwerk, Klärwerk sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar und bleiben für Besucher*innen grundsätzlich geschlossen.
Für die Kindertageseinrichtungen gelten gemäß den Verordnungen des Landes Hessen ab dem 16. Dezember 2020 eigenständige Regelungen. Insbesondere sollen die Einrichtungen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Erster Stadtrat Willy Kreuzer führt an, dass diese Einschränkungen weiterhin zwingend notwendig sind. Er bittet darum, Kontakte möglichst zu vermeiden und persönliche Begegnungen auf das Notwendigste zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus eindämmen zu können.