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Informationen zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie im Bereich der städt. Einrichtungen


Auf Grundlage der aktuellen Neubeurteilung und Lockerungen der „Corona-Pandemie“ durch die Bundesregierung und des Landes Hessen bleiben die bereits bestehenden Einschränkungen zur Erreichbarkeit der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Schlitz bestehen. Von daher gilt weiterhin, dass die Stadtverwaltung Schlitz und das Kundenzentrum der Stadtwerke Schlitz für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sind.

Es wird jedoch derzeit unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln ein Konzept zur Öffnung des Rathauses erstellt. Über diese Regelungen soll dann entsprechend informiert werden.

Bis dahin gilt weiter, dass die Sachbearbeiter*innen für die Bürger*innen von Schlitz telefonisch und per E-Mail zu den allgemeinen Dienstzeiten erreichbar sind. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Über die Dringlichkeit entscheiden die Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter*innen sind auf den Internetseiten www.schlitz.de und www.stadtwerke-schlitz.de abrufbar.

Aufgrund der geltenden Verordnungen ergibt sich, dass weiterhin bei Terminen bei der Stadtverwaltung Schlitz und dem Kundenzentrum der Stadtwerke Schlitz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Zu den städtischen Einrichtungen ist anzuführen, dass die Spielplätze wieder geöffnet worden sind. Hier sind, so Stadtrat Willy Kreuzer, die Abstandsregeln zu Beachten. Auch sind die Musikschule und die Stadtbücherei wieder geöffnet. Hier gelten auch besondere Bedingungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Aufgrund der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen bleiben die Dorfgemeinschaftshäuser noch bis mindestens 05. Juni 2020 geschlossen.

Die Vorgaben dieser Verordnung beinhalten im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Erstellung eines Hygienekonzeptes zur Steuerung des Zugangs
  •  Aushänge mit Verweis auf die Abstands- und Hygieneregeln
  • Teilnehmerzahl darf 100 nicht übersteigen (darüber hinaus nur mit Genehmigung)
  • Maximal 1 Person je angefangene 5 Quadratmeter (bei Sitzplatzangeboten) oder maximal 1 Person je 10 Quadratmeter
  • Anfertigung einer Teilnehmerliste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen

Diese Vorgaben sind aus Sicht der Verwaltung derzeit bzw. so kurzfristig nicht einzuhalten oder umsetzbar. Daher sind noch entsprechende Umsetzungskonzepte zu erarbeiten, wobei dabei die Räumlichkeiten individuell zu beurteilen sind.

Nach der aktuellen Verordnung des Landes Hessen sind Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raums nur in einem engen privaten Kreis oder auch private Veranstaltungen nur unter Beachtung der vorgenannten Bedingungen gestattet.

Das Burgmuseum, der Aufzug Hinterturm und auch das Jugendhaus sind zunächst noch geschlossen, da bei einer Öffnung Abstands- und Hygieneregelungen festzulegen und umzusetzen sind. Die Voraussetzungen dafür sind aktuell noch nicht gegeben.

Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass auch das Freibad auf Grundlage der aktuellen Verordnungen noch bis mindestens 05. Juni 2020 geschlossen bleibt. Hier wird zu gegebener Zeit über eine Öffnung zu entscheiden sein, wobei die sich veränderten Rahmenbedingungen hierbei immer zugrunde gelegt werden müssen.

Die Eröffnung des Campingplatzes wird derzeit vorbereitet. Da auch hier insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln die Grundlage bilden, kann ein verbindlicher Termin noch nicht genannt werden.

Auch werden wie seither keine Veranstaltungen im Bereich der Jugendpflege und der Seniorenarbeit, sowie Stadtführungen stattfinden.

Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird weiter ausgeweitet. Mit einer stufenweisen Öffnung ist derzeit geplant, ab Juni 2020 wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen.

Abschließend führen wir noch an, dass es auch bei Trauerfeiern noch zu Einschränkungen kommt. Hier gelten je nach Friedhof individuelle Vorgaben bezüglich der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Im Trauerfall steht die Friedhofsverwaltung diesbezüglich für Absprachen zur Verfügung.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 05. Juni 2020, wobei jedoch zwischenzeitliche Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Aktuelle Informationen können immer den Veröffentlichungen des Landes Hessen unter www.hessen.de entnommen werden. Auch auf der städtischen Homepage www.schlitz.de sind die Informationen abzurufen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Schlitz, 08. Mai 2020

Der Magistrat der Stadt Schlitz

Willy Kreuzer

Stadtrat