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Hinweis zur Ablagerung von Abfällen

Auch unbebaute Privatgrundstücke bzw. Grundstücke in der freien unbebauten Umgebung und Natur sind keine Müllhalde

Eigentümer und Nachbarn beschweren sich über den Unrat, der häufig in den o.g. Bereichen vorzufinden ist. Aber auch Urlaubsgäste, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, sind von diesen „unschönen Anblicken“ enttäuscht.

Ablagerungen von Bauschutt, Hausmüll, ausgedienten Pflanzen, Rasenschnitt oder anderen Dingen stellen kein Kavaliersdelikt dar!

Hierbei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden können. In besonders schweren Fällen kann eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung auch als Straftat verfolgt werden.

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schlitz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Ablagerungen von Abfall jeglicher Art in der freien Landschaft und außerhalb von zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen zu unterlassen.

Die Kompostierungsanlage in Schlitz (Karlshofer Weg) hat Freitag – Samstag von 13:00 – 17:00 Uhr für die Ablagerung von Grünabfällen geöffnet. Zum Grünabfall gehören Äste, Heckenschnitt, Pflanzenreste, Gras- und Rassenschnitt, Laub und Sträucher.

Ausführliche Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie bei unserem Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV Vogelsberg)

Am Graben 96
36341 Lauterbach

Tel.: 06641 9671 - 0
Fax: 06641 9671 - 20
E-Mail: info@zav-online.de

www.zav-online.de