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Anpassung der Nutzungsregelungen für Dorfgemeinschaftshäuser


Aufgrund der umfassenden Änderungen ab 02. April 2022 ergibt sich für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser Anpassungsbedarf. Allgemeine Grundlage bildet die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen. Darüber hinaus hat der Magistrat der Stadt Schlitz im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes geringfügige Einschränkungen vorgesehen, um insbesondere dem aktuellen Infektionsgeschehen gerecht werden zu können.

Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser sind ab dem 02. April 2022 folgende Regelungen zu beachten:

  •  Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt
  • Veranstaltungen in den Innenräumen der Dorfgemeinschaftshäuser sind ohne besondere Genehmigung zulässig
  • Abstands- und Hygienekonzept ist zu erstellen und umzusetzen (Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen / Hygienemaßnahmen zur Infektionsreduzierung, beispielsweise zur Raumnutzung und zur Lüftung)
  • In innenliegenden Bereichen wird das Tragen einer OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil dringend empfohlen; ggf. kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden
  • Es ist auf angemessene und regelmäßige Lüftung zu achten

Konkrete Hygienekonzepte sollten durch den Veranstaltenden/Nutzenden erstellt werden.

Bei Änderungen der rechtlichen Grundlagen und einer Entspannung beim Infektionsgeschehen werden weitere Anpassungen erfolgen. Mittelfristig ist die Zielsetzung, die Dorfgemeinschaftshäuser wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Heiko Siemon führt an, dass bei einem verantwortlichen Umgang mit der derzeitigen Situation demnächst die unbeschwerte Nutzung der städtischen Einrichtungen wieder möglich ist.