Die Stadtwerke Schlitz distanzieren sich ausdrücklich von solchen Anrufen.
Hier wird lediglich versucht die aktuelle Energiekrise zu missbrauchen und die Angst der Bürgerinnen und Bürger auszunutzen, um Vertragsabschlüsse zu erzielen.
Generell gelten Anrufe, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu fördern als Telefonwerbung. Wenn diese ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken des Verbrauchers vorgenommen werden, dann ist dies gesetzlich verboten (ein sogenannter „Cold Call“).
Sollte man sich doch einmal in ein Gespräch verwickeln lassen oder sollte man sich nicht sicher sein, ob der Anrufer eventuell doch Daten für einen Vertragsabschluss erhalten hat, so besteht kein Grund zur Sorge. Die Stadtwerke Schlitz stehen ihren Kunden gerne hilfreich zur Seite! In aller Regel lässt sich jeglicher Abschluss innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen, auch können Vertragskündigungen auf Kundenwunsch abgelehnt werden.
Die Stadtwerke Schlitz stehen Ihnen zu dieser Thematik aber auch zu allen anderen Themen rund um die Energieversorgung unter der Rufnummer 06642/970-40 gerne für eine Beratung zur Verfügung!
Auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) besteht außerdem die Möglichkeit über ein Online-Formular im Verbraucherportal unerlaubte Telefonwerbung zu melden. Verstöße werden von dort aus nachverfolgt. Bei der Meldung eines unerlaubten Werbeanrufes über das Portal sind folgende Angaben wichtig: persönliche Daten, Datum und Uhrzeit des Anrufes, die in Ihrem Telefon (Display) angezeigte Rufnummer, Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens, beworbene Produkte oder Dienstleistungen und eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs. Per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) oder auch postalisch per Formular-Ausdruck (Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede) können Beschwerden dort ebenfalls gemeldet werden.