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Anreizförderung im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“

Förderung privater Maßnahmen im Fördergebiet „Südliche Altstadt

Mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützen Bund und Land die Kommunen bei der Aufgabe, Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind wichtige Standortfaktoren.

Um im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ Investitionen privater Eigentümer anzuregen, sollen daher im Fördergebiet „Südliche Altstadt“ der Stadt Schlitz finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen gewährt werden.

Zielsetzung der Anreizförderung ist, das Fördergebiet als zentralen Versorgungs-, Wohn- und Arbeitsstandort sowie als Zentrum für ein gastronomisches, kulturelles und auch touristisches Angebot der Stadt Schlitz auch durch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu stärken und langfristig in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern.

Über die Auflegung einer Anreizförderung sollen damit private Eigentümer angeregt werden, kleine private Einzelmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreien Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie zur Entsiegelung privater Freiflächen und zu klimagerechtem Bauen mit finanzieller Unterstützung durch die Fördermaßnahme umzusetzen.

Gefördert werden können maximal 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden bis zu einer Förderhöhe von maximal 19.999,00 EUR sowie zusätzlich für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen unabhängig von der Instandsetzung und Modernisierung an Gebäuden bis zu einer Förderhöhe von maximal 19.999,00 EUR. Somit stehen dem privaten Eigentümer im Rahmen der Anreizförderung bis zu 39.998,00 EUR an Fördermitteln zur Verfügung und eine Kombination dieser Städtebauförderung mit der KfW-Förderung des Bundes ist ebenfalls möglich.

Neben dieser Anreizförderung besteht im Rahmen der Fördermaßnahme für Hauseigentümer im Fördergebiet im Einzelfall die Möglichkeit, Zuschüsse für umfassende Gebäudemodernisierungen zu erhalten. So können z. B. sanierungsbedürftige Bauten vollumfänglich instandgesetzt werden. Hierdurch soll die bestehende Bausubstanz aufgewertet und damit ein Beitrag zur Schaffung zeitgemäßen innerstädtischen Wohn- oder Geschäftsraums geleistet werden.

Anträge auf Zuschüsse aus der Anreizförderung können ab sofort bei der Stadt Schlitz gestellt werden. Gerne kann man sich auch zur Vereinbarung eines Beratungstermins vor Ort an das beauftragte Kernbereichsmanagement wenden: Mathias Olschewski von der Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH (06241 92055-30, gsw@gsw-worms.de).
Ansprechpartner bei der Stadt Schlitz ist Herr Martin Wedler, Telefon 06642/970-20, E-Mail: martin.wedler@schlitz-hessen.de.

Die beiden Richtlinien können auf der Homepage der Stadt Schlitz wwwschlitz.de/isek unter "Förderung von Privatmaßnahmen" eingesehen und downgeloadet werden.