Blick auf Schlitz.jpg

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten

Neuer Bedarfsplan in den Kindertageseinrichtungen im Zeichen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in Schlitz


Die Städte und Gemeinden sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen zuständig. Politik und Stadtverwaltung haben sich mit der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes für das kommende Kindergartenjahr beschäftigt. Die Stadt Schlitz ist in der glücklichen Lage ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Schlitzer Kinder im kommenden Kindergartenjahr zu Verfügung zu stellen. „Allerdings kann nicht immer dem Wunsch zur Unterbringung in einer Wunsch-Kita entsprochen werden“, betont Bürgermeister Heiko Siemon.

In diesem Jahr wurde das Kinderbetreuungsangebot weiter ausgebaut. Es konnten weitere Plätze im Tier- und Naturkindergarten und im Zwergenland geschaffen werden. Die Stadt Schlitz hat ein Platzangebot von insgesamt 428 Plätzen, um alle Kinder entsprechend ihres Bedarfes versorgen zu können. Somit gibt es momentan keine Wartelisten und ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist aktuell nicht notwendig.

Des Weiteren wurde im Rahmen des „Gute-KiTa- Gesetzes“, um die Fachkräftesituation in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern, die Berechnung des Mindestpersonalbedarfs angepasst. Im Wesentlichen wurden die kalkulierten Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen etc. von 15 auf 22 Prozent erhöht. Zusätzlich wurde erstmalig ein fester Zeitanteil für die Kita-Leitung in Höhe von 20 Prozent festgelegt. Die Kindergartenleitung ist dann in diesem Umfang vom Gruppendienst freigestellt. Ziel ist es, dadurch die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung zu verbessern und mehr Zeit für die individuelle Betreuung des einzelnen Kindes vorzuhalten.

Das „Gute-KiTa Gesetz“ ist bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und ist verpflichtend ab dem 01.08.2023 anzuwenden. Um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können, wird ab dem 01. Januar 2023 eine neue Betreuungsform „Betreuungszeit von 07:00 – 15:00 Uhr“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen zusätzlich eingeführt. Die Erfahrung in der Praxis hat gezeigt, dass der größte Anteil der Kinder bis 15:00 Uhr abgeholt wird. Durch das neue Betreuungsmodul kann die Stadt Schlitz das Personal in den Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht einsetzen und dadurch Personalstunden in den Randzeiten einsparen. Familien profitieren ebenfalls bei den ermäßigten Kindergartengebühren von dem neuen Betreuungsmodul.

Die Bedarfe der Eltern und ihrer Kinder werden regelmäßig in der Bedarfsanalyse erhoben und aktualisiert. Eine erneute Bedarfsanalyse findet im Frühjahr 2023 statt, um gegebenenfalls schnell auf unvorhersehbare Faktoren (Zuzüge etc.) entgegenwirken zu können.