Für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtags- und Landratswahl besteht seit dem 28. August 2023 wieder die Möglichkeit, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen. Hierzu bedarf es eines Wahlscheines.
Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist die Online-Beantragung des Wahlscheins über die Internetseite der Stadt Schlitz unter
Die Wahlscheinbeantragung für die Briefwahl kann aber auch direkt unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises im Bürgerbüro der Stadt Schlitz erfolgen. Vor Ort besteht auch die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, Wahlkabine und –urne stehen dafür bereit.
Auf der Wahlbenachrichtigung, die auf dem Postweg bis zum 16. September 2023 zugestellt sein muss, ist ein entsprechendes Formular bereits abgedruckt. Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich: durch einen Brief oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familiennamen, Vornamen, den Tag der Geburt und seine Wohnanschrift angeben.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.