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IKEK Schlitz – Privatförderung: Endspurt für die letzten 1,5 Jahre in der Dorfentwicklung


Die Anfang 2023 durchgeführte Richtlinienänderung hat auch Auswirkungen auf das Antragsverfahren in der Privatförderung.

Allgemeines Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dörfer zukunftsfähig zu machen und dabei die dörfliche Baukultur zu bewahren. Somit sollen mit der Förderung des Landes Hessen sowohl die Innenentwicklung gestärkt und Ortskerne erhalten werden als auch die Lebensqualität in den Dörfern verbessert werden. Die Stadt Schlitz ist noch bis zum 31. Dezember 2024 in der Dorfentwicklung. Wichtige Informationen und Tipps zur Förderung privater Vorhaben, zur kostenfreien Bauberatung sowie zur Antragsstellung beim Vogelsbergkreis enthalten die fünf Videoclips, die auf der Homepage der Stadt Schlitz eingestellt sind.

Nach wie vor können im Rahmen der Privatförderung allgemeine Maßnahmen mit einer Förderquote von 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten gefördert werden (max. 45.000 Euro). Andere Förderobergrenzen gibt es bei Kulturdenkmälern (max. 60.000 Euro) und dem Scheunenumbau zu Wohnzwecken mit max. 3 Wohneinheiten (max. 200.000 Euro).

Fördergegenstände sind dabei z. B. die Umnutzung, Sanierung und Erweiterung sowie der Neubau von Gebäuden. Zu beachten ist, dass Maßnahmen an die regionale Baukultur angepasst sein müssen, um gewachsene Strukturen zu erhalten und Besonderheiten der Dörfer zu stärken, aber auch um den Aspekt des nachhaltigen Bauens zu stärken (z. B. heimisches Holz). Auch eine ökologisch-wertvolle Neugestaltung von Hof-, Garten- und Grünflächen ist weiterhin nach der geänderten Richtlinie möglich.

Neu in der überarbeiteten Richtlinie sind folgende Aspekte: Der Klima- und Umweltschutz sowie die Energieeffizienz werden bei den Maßnahmen nun stärker fokussiert. Auch auf die Wohnraumschaffung, die Umnutzung bzw. Nutzung historischer Bausubstanz wird ein stärker Fokus bei der Priorisierung der Maßnahme gelegt.

Die Antragstellung ist weiterhin ganzjährig möglich. Es empfiehlt sich aber, aufgrund geänderter Abläufe in der Fördermittelbearbeitung eine Antragstellung zu Jahresbeginn, um sich bessere Chancen auf eine Förderung zu sichern. Auskünfte und weitere Informationen erteilt das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum des Vogelsbergkreises.

Optimaler Weise nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung bereits jetzt, um mit dem DE-Berater, dem Städtebauarchitekten Herrn Karl-Dieter Schnarr, Ideen abzustimmen und sich über die notwendigen, ggf. noch zu beschaffenden Unterlagen zu informieren und Anfang 2024 bereit für die Dorfentwicklung zu sein.


Mit der Dorfentwicklung wird das Ziel verfolgt, attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und an heutige Standards anzupassen. Damit dies in den verbleibenden Monaten noch für viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer möglich ist, sollten Sie sich zeitnah einen Termin zur kostenfreien Erstberatung bei der Stadtverwaltung sichern. Wer an einer solchen Bauberatung Interesse hat, meldet sich bitte bei Herrn Martin Wedler, dem Zuständigen der Stadt Schlitz (Tel. 06642 970-20).


Weitere Informationen zur Dorfentwicklung finden Sie auf der Homepage der Stadt Schlitz unter