Seit dieser Woche steht PHK Ralph Linker als neur Ansprechpartner in der Funktion „Schutzmann vor Ort“ für alle polizeirelevanten Fragen sowie für Sicherheits- und Ordnungsbelange in einer offenen Bürgersprechstunde zur Verfügung.Der Schutzmann vor Ort ist das Bindeglied zwischen der Polizei und der Stadt Schlitz und ist somit wichtig, für die Kommunikation und den Austausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung. "Es ist nach der zur Ruhesetzung ihres Vorgängers Keller, wieder schön einen Schutzmann vor Ort zu haben", so Bürgermeister Heiko Siemon anlässlich eines Treffens im Rathaus.An diesem Treffen nahm auch Johann Gekkel, Fachbereich Bürgerdiesnte, teil.
Die Bürgersprechstunde findet jeden ersten Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr in den Räumen des Ordnungsamtes Schlitz im Rathaus statt. Die erste Bürgersprechstunde ist für den 06. Dezember 2023 vorgesehen. In der Bürgersprechstunde besteht für alle Schlitzer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit dem Verbindungsbeamten der Polizei, persönlich ins Gespräch zu kommen.PHK Ralph Linker möchte aktiv mit der Bevölkerung in Kontakt treten, bekannt werden und herausfinden, welche Themen die Menschen in Schlitz und Schlitzerland bewegen und hat ein offenes Ohr für sämtliche polizeirelevanten Anliegen. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, ein vertrauensvolles persönliches Gespräch mit ihm zu führen. Eine Terminabsprache ist nicht erforderlich. Neben der offenen Sprechstunde ist Herr Linker telefonisch unter 06641 971-130 und per E-Mail unter svo-vogelsberg-pd.ppoh@polizei.hessen.de erreichbar. "Mir liegt das Ehrenamt "Schutzmann vor Ort "sehr am Herzen. Ich habe mich über die Zusage sehr gefreut" so PHK Linker.
WAS SIND DIE AUFGABEN EINES SCHUTZMANNES VOR ORT
- Stärkung des Vertrauensverhältnisses zur Polizei
- Führen von Bürgergesprächen, insbesondere Entgegennahme von Hinweisen zu Sachverhalten, die das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinträchtigen
- Anlassbezogene Mitarbeit in Arbeitsgremien
- Ansprechstelle für die Kommune, Gewerbetreibende, sozialen Trägern (Schulen, Kindertagesstätten etc.) und Vereine
- Beteiligung an Problemanalyse und Auswahl von Präventionsmaßnahmen
- Teilnahme an örtlichen Festen, Veranstaltungen
- Anlassbezogener Austausch zu Fachdienststellen
- Mitarbeit bei Maßnahmen zur Kriminal- und Verkehrsprävention