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Notfallüberprüfungsfahrt durchgeführt


Gestartet wurde bei Anbruch der Dunkelheit am Feuerwehrstützpunkt in Schlitz. Von dort aus ging es in den Stadtteil Queck, beginnend mit der Durchgangsstraße Hersfelder Straße, Hauptstraße, Grebenauer Weg sowie durch das Neubaugebiet mit den Straßen An den Mittelmühlen, Am Ruppertsgarten und Am Zippen. Weiter führte die Fahrt zurück zur Hauptstraße und von dort in die Straßen Im Graben, Steinigshohl, Hinter der Pfarr und über den Fuldablick.

Wieder zurück in Schlitz wurde der SchlossIgartenweg angefahren. Dort behinderte ein Kleintransporter das Weiterkommen des Feuerwehreinsatzfahrzeuges (TLF). Im Ernstfall wäre ein Anrücken zur Einsatzstelle nicht möglich gewesen.

Falschparken kann im Notfall teuer werden.

Weiter ging die Fahrt über die Ringmauer in die Brauhausstraße. Hier ergab sich ein ähnliches Bild wie im Schloßgartenweg; zwei gegenüber geparkte Pkws blockierten die Weiterfahrt für das Einsatzfahrzeug in der doch sehr engen Straße.

Auch in der Salzschlirfer Straße war ein Durchkommen nur erschwert möglich, da dort auch beide Straßenseiten zugeparkt wurden und sich dadurch Engstellen ergaben.

Des Weiteren wurden folgende Straßen angefahren: Kreuzweg, Parkstraße, Sudetenstraße, Mozartstraße, Richard-Wagner-Straße, Graf-Karl-Straße, Steinweg, Ringmauer, Hindenburgstraße, An der Kirche, An der Schachtenburg, Marktplatz, Grabenberg, Bergweg, Am Bodenacker, Max-Planck-Straße (FFW-Fahrzeug musste durch Behinderung rangieren, weil ein Pkw zu weit auf der Fahrbahn stand), Bergweg, Am Bodenacker, Im Grund, Auf der Zinn, Kirschrain, Schlesische Straße, durch den Kreisel in Höhe der neuen Gesamtschule (IGS) zurück in die Stettiner Straße. Die Fahrt endete in der Straße  "An der Berleburg".


Folgende Hinweise bittet das Ordnungsamt insbesondere zu beachten, denn Falschparken kann teuer werden:

  1. Parken Sie nicht an Kreuzungen und Einmündungen.
  2. Ihr Fahrzeug muss so geparkt werden, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen etc.) freie Durchfahrt haben.
  3. Halten Sie gekennzeichnete Freiflächen und Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei.
  4. Blockieren Sie keine mit dem Zusatzschild „Feuerwehzufahrt“ gekennzeichneten Zufahrtswege und Stellflächen.

Die Ordnungsbehörde bittet daher alle Fahrzeugnutzer ordnungsgemäß zu parken und entsprechende Rücksicht zu nehmen.

Vielen Dank an Polizeioberkommissar Harnack und die Herren Stephan und Dittewich von der Freiwilligen Feuerwehr Schlitz für Ihre Unterstützung.