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Unterbringung der Geflüchtete im Vogelsbergkreis


Stellungnahme Bürgermeister Siemon zu dem Beschluss des Kreisausschusses zur zukünftigen Unterbringung Geflüchteter im Vogelsbergkreis (Pressemitteilung siehe unten)

Der Landkreis und wir Kommunen stehen aber auch in diesen Zeiten als kommunale Familie zusammen und werden auch diese Krise bewältigen. Als Kommunen müssen wir uns zum verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Asyl bekennen. In Sorge und in Verantwortung für die Entwicklung unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit muss jedoch umgehend seitens der Landesregierung und der Bundesregierung die Initiative ergriffen werden und an Lösungen gearbeitet werden, um eine gesteuerte und sichere Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten zu gewährleisten. Nur so können Kapazitäten gewonnen werden, um die Integration und Unterbringung der sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhaltenden Geflüchteten zu erhalten.

Des Weiteren beantwortete Bürgermeister Siemon dem Schlitzer Boten in der Ausgabe vom 02.11.2023 folgende Rückfragen:

Wie stehen Sie zu dem Beschluss grundsätzlich?

Grundsätzlich ist die neue Verteilung fair, da wir gerade in den letzten Monaten immer nur punktuell über sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte (siehe Rixfeld und Queck) mit den Bürgern vor Ort diskutiert haben, jetzt wird eine gleichmäßige Verteilung über den gesamten Landkreis vorgenommen. Für Schlitz bedeutet der neue Verteilschlüssel aktuell durchschnittlich zwei Personen pro Woche.

Gibt es im Schlitzerland überhaupt freie Wohnungen für solche Unterbringungen?

Wir werden nunmehr innerhalb der zuständigen Gremien zeitnah nach schnellen Lösungen suchen müssen. Die dauerhafte Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern kommt für mich persönlich nicht in Frage, denn diese er[1]füllen einen wichtigen Zweck für die dörfliche Gemeinschaft und das Zusammenleben. Wir werden Überlegungen in Richtung Wohncontainer oder Ertüchtigung/An[1]kauf/Anmietung von Bestandsimmobilien anstrengen und es muss allen klar sein, dass uns die Unterbringung in welcher Form auch immer mehrere hunderttau[1]send Euro kosten kann und wird, wovon nur ein Teil der Kosten durch die finanziellen Zuweisungen des Kreises an die Kommune kompensiert werden kann.

Könnte es im schlimmsten Fall zu (Zwangs-)Einweisungen in freie Wohnungen kommen?

Aus heutiger Sicht: nein. Dies wäre der allerletzte mögliche Schritt, den es dann zu prüfen gilt.


Pressemitteilung des Vogelsbergkreises

In Sachen Flüchtlingsunterbringung machen sich der Vogelsbergkreis und seine Kommunen künftig gemeinsam auf den Weg: „Wir wollen keine weiteren Zentren bilden, sondern die Flüchtlinge gerechter auf die einzelnen Kommunen verteilen. Deshalb holen wir die Städte und Gemeinden mit ins Boot und weisen ihnen ab Mitte Januar die Flüchtlinge direkt zu. Sie sind dann für die Unterbringung zuständig, wir als Kreis übernehmen weiterhin die Betreuung der geflüchteten Menschen“, kündigen Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung an. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Kreisausschuss bereits gefasst, am heutigen Dienstag wurde über diese neue Vorgehensweise in einer Bürgermeisterdienstversammlung beraten, in der zudem ein gemeinsamer Appell der Kreisspitze und der Verwaltungschefs aus den Kommunen formuliert wurde, die Flüchtlingsströme zu begrenzen. „Wir müssen nach oben spiegeln, dass es so nicht weitergeht, uns droht der Kollaps“, so der Tenor.  

„Wir haben die neuen Zahlen vom Regierungspräsidium Darmstadt: Der Vogelsbergkreis muss künftig 20 Personen pro Woche aufnehmen, bis zum Jahresende summiert sich die Zahl auf insgesamt 266“, erläutert Dr. Mischak in der Pressemitteilung. Das RP Darmstadt geht im Moment davon aus, dass im Durchschnitt 1500 Menschen pro Woche nach Hessen kommen, die den Gebietskörperschaften zugeteilt werden. Da zahlreiche Ukrainer im Vogelsberg geblieben sind, weil sie hier Wohnungen gefunden haben, verzeichnet der Kreis ein Aufnahmeplus, das angerechnet wird. So erklärt sich die relativ niedrige Zuweisungszahl von 266. Andere Kreise müssen wesentlich mehr Menschen aufnehmen.

„266 Flüchtlinge bis Weihnachten – damit sind unsere Kapazitäten erschöpft“, macht Landrat Görig deutlich. Dann sind alle Gemeinschaftsunterkünfte belegt und allein im Ankunftszentrum in Alsfeld werden dann 300 Menschen leben. „Ab Januar habe ich absolut keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr“, sagt Landrat Görig.

Denn die Entwicklung zeigt: „Größere Gemeinschaftsunterkünfte mit 60, 80 oder 100 Plätzen sind im Grunde nicht mehr zu realisieren“, schildert Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak die Situation. „Deshalb werden wir keine Gemeinschaftsunterkünfte mehr anmieten, sondern in Zukunft kleinere Einheiten bilden und die Geflüchteten direkt den Gemeinden zuordnen. Die Verantwortlichen dort kennen sich am besten aus, sodass sie die Unterbringung übernehmen, wir sind weiterhin für die Betreuung zuständig“, kündigt der Landrat an und verweist auf das Beispiel Ukraine: „Wir haben bereits gute Erfahrungen gesammelt, auch die ukrainischen Flüchtlinge werden ja direkt von den Städten und Gemeinden untergebracht.“ Auch aus den Orten selbst gibt es positive Rückmeldungen, was das Zusammenleben angeht.

„Wir müssen auch jetzt zusammenhalten und an einem Strang ziehen“, macht Erster Kreisbeigeordneter Mischak Mut. „Es ist eine sehr schwierige Situation, bei der wir unsere Möglichkeiten bündeln müssen“, ergänzt Landrat Görig. Noch einmal erneuern der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete – gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern - in diesem Zusammenhang ihre Kritik am Migrationsgeschehen: „Es müssten auch die letzten gemerkt haben, dass wir nur über eine Begrenzung der Zugangszahlen unseren Aufgaben gerecht werden können. Realität und Lebenswirklichkeit vor Ort müssen endlich in der Bundespolitik ankommen und zu einer Veränderung führen“.

Bild & Text - Pressemitteilung d. Vogelsbergkreises