Stellungnahme Bürgermeister Siemon zu dem Beschluss des Kreisausschusses zur zukünftigen Unterbringung Geflüchteter im Vogelsbergkreis (Pressemitteilung siehe unten)
Der Landkreis und wir Kommunen stehen aber auch in diesen Zeiten als kommunale Familie zusammen und werden auch diese Krise bewältigen. Als Kommunen müssen wir uns zum verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Asyl bekennen. In Sorge und in Verantwortung für die Entwicklung unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit muss jedoch umgehend seitens der Landesregierung und der Bundesregierung die Initiative ergriffen werden und an Lösungen gearbeitet werden, um eine gesteuerte und sichere Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten zu gewährleisten. Nur so können Kapazitäten gewonnen werden, um die Integration und Unterbringung der sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhaltenden Geflüchteten zu erhalten.
Des Weiteren beantwortete Bürgermeister Siemon dem Schlitzer Boten in der Ausgabe vom 02.11.2023 folgende Rückfragen:
Wie stehen Sie zu dem Beschluss grundsätzlich?
Grundsätzlich ist die neue Verteilung fair, da wir gerade in den letzten Monaten immer nur punktuell über sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte (siehe Rixfeld und Queck) mit den Bürgern vor Ort diskutiert haben, jetzt wird eine gleichmäßige Verteilung über den gesamten Landkreis vorgenommen. Für Schlitz bedeutet der neue Verteilschlüssel aktuell durchschnittlich zwei Personen pro Woche.
Gibt es im Schlitzerland überhaupt freie Wohnungen für solche Unterbringungen?
Wir werden nunmehr innerhalb der zuständigen Gremien zeitnah nach schnellen Lösungen suchen müssen. Die dauerhafte Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern kommt für mich persönlich nicht in Frage, denn diese er[1]füllen einen wichtigen Zweck für die dörfliche Gemeinschaft und das Zusammenleben. Wir werden Überlegungen in Richtung Wohncontainer oder Ertüchtigung/An[1]kauf/Anmietung von Bestandsimmobilien anstrengen und es muss allen klar sein, dass uns die Unterbringung in welcher Form auch immer mehrere hunderttau[1]send Euro kosten kann und wird, wovon nur ein Teil der Kosten durch die finanziellen Zuweisungen des Kreises an die Kommune kompensiert werden kann.
Könnte es im schlimmsten Fall zu (Zwangs-)Einweisungen in freie Wohnungen kommen?
Aus heutiger Sicht: nein. Dies wäre der allerletzte mögliche Schritt, den es dann zu prüfen gilt.