Beim Feuerwerk an Silvester sollte zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachtet werden:
Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerks-körper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Folgende Sicherheitshinweise sollten zudem beachtet werden:
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- "Blindgänger" nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Wer knallt, muss seinen Restmüll ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße/dem Gehweg liegen lassen!
- Prinzipiell ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt (Silvesternacht).