Auf Wildtiere von März bis September besonders Rücksicht nehmen
Während der Brut- und Setzzeit zwischen 01. März und 15. Juni eines jeden Jahres reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf ihr Umfeld. Von daher sollten jegliche Störungen vermieden werden. Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen.
Dabei können freilaufende Hunde eine erhebliche Gefahr für die Jungtiere darstellen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Schlitz appelliert deshalb an alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme. Es ist wichtig, dass man in diesem Zeitraum beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an der Leine führt. Somit kann vermieden werden, dass junge Wildtiere sowie bodenbrütende Vögel fluchtartig ihren Brutplatz verlassen müssen. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder Nesträubern zum Opfer fallen.
Grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Dazu gehört, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen. Sollte es zu Vorfällen kommen, die eine Bedrohung für Menschen oder Tiere darstellen, können Hunde in der Folge ggf. als „gefährlich“ eingestuft werden.
Die Hinterlassenschaften eines Hundes gehören ebenfalls nicht in die Landschaft, sondern in den nächsten öffentlichen Abfallbehälter bzw. Dogstation. Wer den Hundekot seines Hundes nicht entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aus diesen Gründen appelliert die Ordnungsbehörde der Stadt Schlitz alle Bürgerinnen und Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten unsere Flora und Fauna zu schützen.