Auf die wichtigsten Vorschriften zur Haltung von Hunden weist das Ordnungsamt der Stadt Schlitz in diesem Artikel hin und appelliert an eine verantwortungsvolle Hundehaltung.
Für unser Gemeindegebiet gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.1.2003 sowie im speziellen die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den öffentlichen Straßen, in den öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt Schlitz vom 08.05.2024.
Danach sind Hunde so zu halten und so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Folgerichtig dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
Auch stehen Hundehalter*in der Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen!
Wer schon einmal hineingetreten ist, weiß, wie unangenehm das ist. Abgesehen vom dem entstehenden Geruch, besteht durch den liegen gelassenen Hundekot auch die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern und stellt ein potentielles Infektionsrisiko dar, zum Beispiel durch die Übertragung von Band- und Spulwürmern. Vor allem für Kinder besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr auf verunreinigten Sport- und Spielplätzen.
Erfreulich ist, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dies möchte das Ordnungsamt an dieser Stelle lobend erwähnen und dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr verantwortungsvolles Verhalten!
Leider gehen dennoch immer wieder Beschwerden bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Und sicherlich missfällt es auch jeder Hundebesitzerin / jedem Hundebesitzer, Gefahr zu laufen, selbst in ein solches „Häufchen“ zu treten, weder vor der eigenen Haustüre noch auf dem Gassi-Geh-Weg.
"Achtlos liegengelassener Hundekot sowie die Verletzung der Aufsichtspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer nicht unerheblichen Geldbuße sanktioniert werden", erklärt das Ordnungsamt und fordert alle Hundehalter*innen auf, beim Spaziergang mit ihrem Vierbeiner den Hundekot zu beseitigen und den Kotbeutel zuhause im Mülleimer oder in den von der Stadt Schlitz dafür bereitgestellten Hundekotbehältern zu entsorgen.