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Bundestagswahl am 23.02.2025 - Jetzt Briefwahlunterlagen beantragen


Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 besteht wieder die Möglichkeit, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl oder am Wahltag ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk als auf der Wahlbenachrichtigung angegeben abgeben möchten, benötigen einen Wahlschein. Dieser ist ein urkundlicher Nachweis über das materielle Wahlrecht des/der Wahlberechtigten.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen über die Internetseite der Stadt Schlitz unter www.schlitz.de. Dort gelangen Sie direkt über die Startseite in den Beantragungsmodus und bekommen Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem zugesandt.

Auch eine formlose, schriftliche Beantragung durch Brief, per E-Mail (nur wenn die Unterlagen an die Wohnanschrift geschickt werden sollen) oder per Fax ist möglich.

Hier sind folgende Angaben unbedingt erforderlich: Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Wohnanschrift, ggfs. Wahlbezirk und lfd. Nummer im Wählerverzeichnis.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Wahlscheinbeantragung für die Briefwahl kann aber auch direkt unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises im Rathaus der Stadt Schlitz erfolgen. Ihre Stimme können Sie direkt vor Ort abgeben! Wahlkabine und Wahlurne stehen für die Wählerinnen und Wähler bereit.


Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt und abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.

Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.

 

Bitte denken Sie daran, den Wahlbrief rechtzeitig zurück zu schicken bzw. im Rathaus abzugeben/einzuwerfen!

Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (= Donnerstag, 20.02.2025) in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen, um einen pünktlichen Rücklauf bis zum Wahltag 23.02.2025, 18:00 Uhr, zu gewährleisten.

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Wahlbrief bis 18:00 Uhr am Wahltag im Wahlbüro des Rathauses eingegangen sein muss!

Die Abgabe von Wahlbriefen in einem Wahllokal ist nicht möglich!

 

Informationen zum Stimmzettel erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter

https://bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/11_25_reihenfolge-parteien.html