Feinstaubplakette
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Im März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit „Feinstaubplaketten“ nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, sofern der Verkehr mit so gekennzeichneten Fahrzeugen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone ausgenommen ist. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Fahrzeuge von Anwohnern in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:
- Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. Außerdem Fahrzeuge, die nicht mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden (z. B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge)
- Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71
- Rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
- Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden (Schadstoffgruppe 1).