Umschreibung auf einen anderen halter
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es auf Ihren Namen umschreiben lassen.
VERFAHRENSABLAUF
Sie können den Antrag persönlich stellen oder auch einen Vertreter (z. B. Zulassungsdienst) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Ggf. ist das Fahrzeug vorzuführen.
AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis).
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.