Meldebescheinigung

Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde der Stadt Schlitz stellt für Sie, wenn Sie hier mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus. (Beispiel: Antrag Fahrerlaubnis)

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie  beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst  schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.