Wohnungsanmeldung
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein, (wird von den Mitarbeitern des Bürgerbüros vor Ort für Sie vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal (s. Download „Wohnungsgeberbestätigung“)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt also wenn einer der Ehegatten mit den Dokumenten der Familie im Bürgerbüro vorspricht.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung…).
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung innerhalb 2 Wochen nach Einzug. Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde