Kinderreisepässe

Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden seit dem 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahren ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

  

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

 

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt.



Welche Gebühren ?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 Euro an Gebühren zu erheben.

Wissenswertes:

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts erhältlich.