Vorläufiger personalausweis
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Bei der Beantragung des vorläufigen Dokuments soll gleich ein „normaler“ Personalausweis mit beantragt werden.