Beantragung von Urkunden
Das Standesamt in Schlitz kann aus den Personenstandsbüchern/-registern beglaubigte Abschriften, Auszüge und Urkunden erstellen.
Urkunden etc. können folgende Registern ausgestellt werden:
- Eheregister (Frist: 80 Jahre)
- Geburtenregister (Frist: 110 Jahre)
- Sterberegister (Frist: 30 Jahre)
Bitte beachten Sie, dass Urkunden und alle sonstigen Auszüge aus Personenstandsregistern nur ausgestellt werden, wenn die jeweilige Frist für die Fortführung des Registers noch nicht abgelaufen ist (siehe vorstehend in Klammern je nach Register).
Sollen o.g. Dokumente direkt an Sie verschickt werden, ist vorher die anfallende Gebühr für die Ausstellung auf eines der Konten der Stadtkasse Schlitz zu überweisen