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Im Sterbefall

Im sterbefall

Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ratsam ist es, alle behördlichen Formalitäten durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen; in der Regel zeigt dann auch der Bestatter den Sterbefall bei dem Standesamt an. Bitte bedenken Sie, dass nur in Schlitz bzw. Schlitzerland verstorbene Personen von uns beurkundet werden können.
Sollte ein Angehöriger in einem Seniorenwohnheim verstorben sein, so liegt die Anzeigepflicht bei dieser öffentlichen Einrichtung.

Unabhängig davon, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder den Sterbefall selbst anzeigen, benötigen Sie hierzu generell nachstehende Unterlagen:

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person (bzw. Reisepass, falls die / der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß )
  • Ärztliche Todesbescheinigung ( vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil )
  • ggfs. die schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist ( betrifft Sterbefälle, die sich hier in Alten- oder Pflegeheimen zugetragen haben )
  • ggfs. Meldebescheinigung