Förderung von Privatvorhaben
1. Fördervoraussetzungen
- Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiet liegen oder ein Kulturdenkmal sein.
- Die Vorgaben im IKEK / städtebaulichen Fachbeitrag sind zu beachten.
- Die Vorgaben „Bauen im ländlichen Raum“ und „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum“ sind zu beachten.
2. Förderkonditionen
- für private und öffentliche nicht-kommunale Träger:
- 35% maximal 45.000 €
- 35% maximal 60.000 € bei Kulturdenkmälern
- 35% maximal 200.000 € beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu 3 WE)
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 €.
- Der Zuwendungsanteil wird anhand von Nettobeträgen ermittelt.
Der Förderberatung obliegt dem Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung beim Vogelsbergkreis.
Ansprechpartner
Bernd Ruhl - 06641/977-3524 - bernd.ruhl@vogelsbergkreis.de
Jana Brittner - 06641/977-3521 - jana.brittner@vogelsbergkreis.de
- für private und öffentliche nicht-kommunale Träger:
3. Verfahren
- Sie richten eine Terminanfrage zur Beratung an die Stadtverwaltung Schlitz, Herrn Martin Wedler, Tel.06642/970-20
- Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Beratungsbüro vor Ort durchgeführt.
- Das Beratungsbüro erstellt ein Protokoll über den Beratungstermin mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und baufachlichen Empfehlungen.
- Zur vollständigen Antragstellung werden nachfolgend genannte Unterlagen notwendig:
a. Förderantrag im Original - Antragsberechtigt ist/sind nur der oder die Eigentümer des Gebäudes (maßgebend ist der Grundbucheintrag; ggfs. ist ein Grundbuchauszug vorzulegen)
b. Bankbestätigung für Einzelpersonen oder Eheleute (bei persönlicher Vorsprache kann die Legitimation über einen Personalausweis/Reisepass und der Bankkarte erfolgen)
c. Konkrete Kostenermittlung eines/einer Architekten/in oder Bauingenieur/in oder mindestens 2 Vergleichsangebote pro Auftrag
d. Beratungsprotokoll des DE-Beraters
e. Baugenehmigung, sofern es sich um eine baugenehmigungspflichte Maßnahme handelt oder Zustimmung der Stadt zur Baumaßnahme in den Fällen der §§ 63 und 64 HBO (Kopie)
f. Denkmalrechtliche Genehmigung, sofern es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude (Kulturdenkmal) oder Gebäude im Bereich einer Gesamtanlage handelt (Kopie)
g. Nachweis der Einhaltung der gültigen Energieeinsparverordnung (Bauteilnachweis bei Wohn- u. Geschäftsgebäuden) – wird nicht erforderlich bei Denkmalschutz
h. Ausnahmegenehmigung oder Befreiungsgenehmigung gemäß §§ 24 und 25 ENEV, wenn die Anforderungen ENEV nicht eingehalten werden können, z. B. Fachwerkgebäude nicht denkmalgeschützt
Download Antrag unter:
https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/aemter/amt-fuer-wirtschaft-und-den-laendlichen-raum/amt-fuer-wirtschaft-und-den-laendlichen-raum/dorf-und-regionalentwicklung.html
Für weitere Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung steht das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum zur Verfügung.
Der Antrag kann auch persönlich beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum abgegeben werden.
Zur persönlichen Antragsabgabe wird um Terminvereinbarung mit Herrn Bernd Ruhl, Tel. 06641/977-3524, Mail: bernd.ruhl@vogelsbergkreis.de gebeten.- Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
4. Beratungsbüro
Mit der Durchführung der städtebaulichen Beratungen wurde das Büro plusConcept aus Schwalmstadt, Herr Karl-Dieter Schnarr, Tel. 06691/21180, Mail info@plusconcept.com, beauftragt.
5. Beratungstermine
In der Regel finden einmal im Monat, jeweils donnerstags, städtebauliche Beratungen statt.
Die nächsten Beratungstermine sind
- Donnerstag 11.07.2024
- Donnerstag 08.08.2024
- Donnerstag 12.09.2024
- Donnerstag 10.10.2024