12. Benderhaus
Das Benderhaus, erbaut um 1600, war ursprünglich als Fruchtboden und Speicherraum der Schlitzer Herrschaft eingerichtet. Wahrscheinlich wurde auch hier ein Teil der Früchte und Abgaben gelagert, die den Herren von Schlitz als Grundherren ihrer 16 Dörfer zustanden. Der Zehnte, der im Schlitzerland bis zum Jahre 1820 erhoben wurde, stand, aufgrund eines vom Frankenkönig Karl dem Großen erlassenen Gesetzes, ursprünglich nur den Klöstern zu. Im Laufe der jahrhundertelangen Bestrebungen nach mehr Selbstständigkeit erlangten die fuldischen Lehnsleute immer mehr landesherrschaftliche Rechte ihrer Lehnsherren und nahmen den Zehnten für sich in Anspruch. Auch hier führte die Reformation zu einer rechtlichen Zäsur, die allerdings erst im Westfälischen Frieden, 1648, bestätigt wurde. Im Keller des Benderhauses, das nach dem 2. Weltkrieg in ein Wohngebäude umgewandelt wurde, hat sich in früheren Jahrhunderten eine Fassbinderei befunden, die dem Bau seinen Namen gab.