26. Judenschule
Judenschule und Synagoge. Die Judengesetzgebung der ehemaligen oberhessischen reichsritterschaftlichen Gebiete war recht unterschiedlich. In der Herrschaft Schlitz durften sich bis zur Aufhebung der Selbstständigkeit keine Angehörigen mosaischen Glaubens ansiedeln. Sie hatten aber das Recht, dienstags und donnerstags Handel zu treiben (Schlitzer Handelsverordnung für Juden von 1799). Die ersten in Schlitz wohnhaften Juden waren zwei Metzger in der Hallenburg, die ab 1730 belegt sind. Danach haben sich dann erst wieder ab 1869 Angehörige des mosaischen Glaubens legal in Schlitz angesiedelt. Dies wurde möglich, nachdem nördliche Teile des Großherzogtums Hessen- Darmstadt dem neugegründeten Norddeutschen Bund zugeschlagen und in diesem Zusammenhang eine völlige Gleichstellung von Juden und anderen Bürgern gesetzlich verbrieft worden war. Um die Jahrhundertwende waren die Schlitzer Juden durch Zuwanderung vor allem aus Langenschwarz und Grebenau auf 15 Familien angewachsen. Nachdem Samuel Cahn 1899 das 1830 errichtete Kurmittel- und Badehaus („Ludwigsbad“) erworben hatte, wurde 1900 die Schlitzer jüdische Religionsgemeinde gegründet und in diesem Haus eine bescheidene Synagoge eingerichtet.